
Due Diligence Herkünfte
Die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) ist best Practise weltweit ! .... und hat dennoch Lücken, die Sie kennen sollten.
So können Sie leichter Ihre eigene Einschätzung zu einem vorliegenden Angebot einer Holzlieferung mit Due Dilligence Dokumenten treffen. So können Sie dann ihre kommunale Beschaffungsentscheidung dafür oder dagegen treffen, mit Argumenten hinterlegen oder weitere Informationen einholen.
Sie sollten auch bedenken, eine Europäische Due Diligence gibt es bisher nur für Holz, nicht für andere Materialien, die in die EU importiert werden. Das heißt jedoch nicht, dass andere Materialien das nicht mindestens so nötig hätten, sondern nur, dass Holz besser überwacht wird.

Die EUTR mit den VPA und was sie regeln
Die Europäische Holzhandelsverordnung EUTR will dafür sorgen, dass kein illegal geschlagenes Holz nach Europa gelangt.
Die Europäische Union will mit einem komplexen System verhindern, dass Raubbauholz über den Handel nach Europa gelangt, der europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR). Die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), mit der FLEGT Regelung und der Due Dilligence ist ein hoch komplexes System, aber weltweit recht ambitioniert.
In der Europäischen FLEGT Regelung werden mit den Ländern, die Hölzer nach Europa importieren so genannte VPA Abkommen (Voluntary Partnership Agreement) unterzeichnet. Im Grunde sind dies zunächst nichts anderes als Absichtserklärungen der Länder, sich konform mit den Vorgaben der EU zu verhalten. VPA „Abkommen“ sind jedoch keine rechtsverbindlichen Verträge, die beispielsweise Vertragsstrafen oder anderes nach sich ziehen würden. Das bedeutet aber nicht, dass nur Länder mit VPA „Abkommen“ Holz in die Europäische Union importieren dürfen.
Die Absicht, derjenigen Länder, die ein VPA Abkommen unterzeichnen, ist es natürlich, am Handel mit Europa bevorzugt teilnehmen zu können. In der VPA mit Indonesien heißt es daher beispielsweise in Artikel 13 (Marktanreize) (frei übersetzt):
„Unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen fördert die Union eine günstige Position auf dem Markt der Union für die unter dieses Abkommen fallenden Holzprodukte. Diese Bemühungen werden insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung umfassen: (a) eine Politik des öffentlichen und privaten Beschaffungswesens, die ein Angebot an legal geschlagenen Holzprodukten anerkennt und einen Markt für diese Produkte gewährleistet und (b) eine günstigere Wahrnehmung von Produkten mit FLEGT-Lizenz auf dem Markt der Union“.
Die eigentliche Kontrolle, einschließlich aller dafür nötigen Kosten, erfolgt in der EU selbst, in den einzelnen EU Ländern. Diese müssen die so genannte Due Diligence Verordnung umsetzen.
VPA Abkommen
VPA Abkommen sind Absichtserklärungen und keine Kontrolle
Die Europäische FLEGT Regelung (ec.europa.eu/environment/forests/flegt.htm) verlangt von Partnerländern die in die EU Holz liefern wollen so genannte „FLEGT Voluntary Partnership Agreements (VPAs)“. VPA Abkommen sind Absichtserklärungen der Exportländer.
„Das erste VPA wurde mit Ghana unterzeichnet, dann mit Republik Kongo, Kamerun, Indonesien, Zentralafrikanischer Republik, Liberia und Vietnam. Die EU hat die Verhandlungen mit Honduras und Guyana abgeschlossen“. „Derzeit laufen Verhandlungen mit der Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, Gabun, Laos, Malaysia und Thailand. Indonesien ist das erste Land der Welt, das am 15. Nov. 2016 mit der Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen begonnen hat“. „FLEGT-Genehmigungen werden von den Genehmigungsbehörden erteilt, bei denen es sich um unabhängige Organisationen handelt, die beim Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft des Lieferlandes registriert sind“ (www.euflegt)
Malaysia war eines der ersten Länder (seit 2007) das Verhandlungen über ein Voluntary Partnership Agreement (VPA) mit der EU aufnahm. Die VPA-Verhandlungen zwischen Malaysia und der EU sind die bisher langwierigsten VPA-Verhandlungen, was teilweise auf die Komplexität der politischen Situation Malaysias zurückzuführen ist. Seit Ende 2014 befinden sich die Verhandlungen jedoch in der Schwebe, während die EU auf ein Signal Malaysias wartet, dass es bereit ist, die Verhandlungen unter Einbeziehung des Staates Sarawak wieder aufzunehmen.
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Es wurden auch VPA mit Ländern abgeschlossen von denen bekannt ist, dass der Anteil an illegal geschlagenem Holz in Produkten vergleichsweise hoch sein kann (z.B. Kongo, Vietnam, Ghana, u.a. auch teils Indonesien).
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Auf der anderen Seite gibt es Länder mit denen gar keine VPA Abkommen getroffen werden konnten, in denen immer noch massive Entwaldungen stattfinden wie z.B. Brasilien.
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Und es gibt Länder mit denen keine VPA Abkommen vorliegen, in denen jedoch heute keine Entwaldungen stattfinden (z.B. Uruguay).
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Die VPA sagen also eigentlich nur wenig darüber aus, wie hoch das Risiko ist, dass in dem Land Entwaldungen stattfinden.
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Ein VPA bedeutet damit auch auf keinen Fall, dass in dem entsprechenden Land künftig Raubbau ausgeschlossen ist.
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VPA verhindern nicht, dass Holz aus Urwäldern in die EU gelangt. Sie sollen lediglich regeln, dass kein illegal geschlagenes Holz nach Europa gelangt.
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‚Illegal geschlagen‘ bedeutet in den VPA in der Regel nur, dass kein Holz nach Europa kommen soll, für das KEINE Einschlagskonzessionen vom Staat vergeben wurden. In vielen Ländern vergibt der Staat jedoch Einschlagskonzessionen im Urwald Primärwald, wie z.B. Malaysia, Indonesien, Kongo, Brasilien, Russland usw.
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Die VPA sollen auch regeln und prinzipiell sollen die zuständigen Behörden das auch überprüfen, ob sich auf dem Weg keine Vermischungen mit illegal geschlagen Hölzern ergeben haben. Wie genau sie das in der Praxis umsetzen, ist nicht beschrieben sondern nur, dass dies mit offiziell unterschriebenen Dokumenten bestätigt werden muss.
VPA sind KEIN „alles O.K. Dokument“
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass VPA vor allem auch dazu dienen sollen, den Ländern, die VPA Abkommen mit Europa haben, den Zugang zum Europäischen Markt zu erleichtern. Der Zugang ist hier mit deutlich weniger Auflagen verbunden. Genau das ist der Grund warum Länder mit Tropenwäldern wie Kamerun, Ghana, Indonesien, Malaysia, Kongo, Liberia, Zentralafrikanische Republik, Vietnam usw. überhaupt VPA Abkommen abschließen.
VPA Dokumente sind alles andere als „Alles O.K. Dokumente“ ... ohne Kontrollen vielleicht sogar manchmal im Gegenteil.
Warum beispielsweise aufgrund einer VPA eine öffentliche Stelle lieber Holz aus dem Kongo (mit VPA) oder Indonesien (mit VPA) ausschreiben sollte (vgl. Marketing Artikel in den einzelnen VPA) als Holz aus Uruguay (ohne VPA) erschließt sich aus Umweltsicht so zunächst nicht.
Aus Sicht derjenigen Kommunen die weiterhin Holz aus diesen Regionen beziehen möchten, ist wichtig zu betonen, dass VPA keinesfalls die Kontrollen (Due Diligence Stichproben) in Europa „ersetzen“ könnten (s. DD Kontrollen). Alle Kommunen die trotzdem weiter Tropenholz aus diesen Regionen verwenden möchten, sollten sich hier selbst mehr Klarheit verschaffen.
Für Infos zu VPA Abkommen können die VPA der Länder gelesen werden (www.euflegt.efi.int/home). Bilden Sie sich selbst eine Meinung zu den bisherigen VPA
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VPA mit Kameroon: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:22011A0406(02);
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VPA mit Gahna: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:22010A0319(01);
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VPA mit Indonesien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:22010A0319(01);
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VPA mit Rep. Kongo: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:22011A0406(03);
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VPA mit der Zentralafrikansichen Repubilk: https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreateTreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=9341;
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VPA mit Liberia: https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreateTreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=8985&back=9341;
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VPA mit Vietnam: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A22019A0605(01).
Due Diligence
Die eigentliche Kontrolle der EUTR erfolgt in den einzelnen EU Ländern. Diese müssen die so genannte Due Diligence Verordnung umsetzen und einhalten. Die Europäische Due Diligence Regelung ist weltweit einmalig und sollte auch in anderen Erdteilen und vor allem auch andere Rohstoffgruppen Nachahmer finden ! ... Sicher ist sie jedoch (noch) nicht.
Für die Due Diligence muss jeder Importeur in die Europäische Union ein Due Diligence System vorlegen, mit dem er nachweisen muss, dass er das Risiko minimiert hat, dass sich Holz aus illegalen Quellen oder Raubbau in denjenigen Lieferungen befindet, die er erstmals in die Europäische Union einführt.
Dabei ist zu beachten, dass Lieferungen, die erstmals in die EU eingeführt worden sind und nun innerhalb der Grenzen Europas über Ländergrenzen hinweg importiert und exportiert werden, nicht mehr der Due Diligence unterliegen.
Die WCMC (World Conservation Monitoring Council) der UNEP gibt halbjährlich EU Timber Regulation Checks heraus. Obwohl diese nur auf Fragebögen, also letztlich auf Selbstaussagen der jeweiligen Länder basieren, sind diese wenigen bisherigen Ergebnisse jedoch dennoch sehr aufschlussreich.
Laut dem Report „Overview of Competent Authority EU Timber Regulation checks, Juli - Dezember 2018 von WCMC wurden in diesem Reporting Zeitraum insgesamt von allen EU Staaten zusammen 805 Importeure von den insgesamt mehr als 127.500 Importeuren in die EU überprüft (Tab. 1.1). Das sind < 0,6 % aller Importeure in die Europäische Union. Von diesen nur 805 überprüften Importeuren hatte der Großteil KEIN ausreichendes Due Diligence System.
Laut WCMC Bericht hatten in Belgien, Estland, Finnland, Lettland, Luxemburg, Schweden, England 50 - 100% der Importeure kein ausreichendes Due Diligence System. Viele Länder wie Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Island, Liechtenstein, Litauen, Portugal, Rumänien und Slowakei haben entweder gar nichts berichtet oder zwar Importeure untersucht, aber keine Ergebnisse berichtet, was wohl für sich spricht. Deutschland, Italien und Rumänien haben in Europa die höchsten Stichprobenzahlen genommen aber nur Deutschland und Italien haben die Ergebnisse berichtet.
Selbst in Deutschland hatten 47% der überprüften Importeure kein ausreichendes Due Diligence System. Das könnte bedeuten, dass jeder zweite m3 Holz aus Importen von außerhalb der EU nach Deutschland aus unsicheren Quellen stammen könnte.
Als Fazit aus den WCMC Berichten muss man (leider) eigentlich sagen, dass die Due Diligence bisher (noch) nicht garantieren kann, dass kein illegal geschlagenes Holz nach Europa gelangt.
Für die Europäischen Weiterverarbeiter sind die aufgezeigten Lücken im Europäischen Due Diligence System noch negativ, denn selbst wenn sie im besten Glauben handeln, kann (!) dies letztlich bedeuten, dass sie auch heute noch illegal geschlagenes Holz bei dem in die EU importierten Holz, Halbwaren und Holzprodukten nicht ausschließen können.
Wettbewerbsverzerrungen und Schlupflöcher durch uneinheitliche Umsetzung der Due Diligence in Europa
Die einzelnen Länder in Europa haben unterschiedliche Risiken im Rahmen der Europäischen Holzhandelsverordnung und deren Behörden wenden unterschiedliche Maßstäbe an.
Daher unterscheidet sich die Anwendung der EUTR in den einzelnen Ländern stark, was dazu führt, dass bestimmte Sortimente nur noch in ausgewählten Ländern importiert werden, "weil es im restlichen Europa nicht mehr möglich ist, diese Waren im Einklang mit der EUTR zu importieren" (GD Holz website). „Die ungleichmäßige Umsetzung der EUTR führt ... zu einer Verschiebung möglicherweise illegal geschlagenen Holzes in Länder mit geringeren Standards. Nur wenn alle beteiligten Staaten gleichwertige Rahmenbedingungen schaffen, kann der Import von illegal geschlagenem Holz wirkungsvoll verhindert werden“ (GD Holz).
Problematisch ist es auch, dass wenn Importholz in die EU, auch Tropenholz, erst einmal über ein Eintrittsland in die EU erstmals in Verkehr gebracht wurde, im innereuropäischen Handel nichts mehr auf Legalität kontrolliert wird. Wenn also z.B. Holz aus Belgien und den Niederlanden, wo Tropenholz in den großen Überseehäfen (z.B. Rotterdam) ankommt, kontrolliert wurde, kann es, frei von Auflagen, in Europa gehandelt werden. Dabei ist es besonders negativ, dass gerade in solchen Eintritts-Hot-Spots nach Europa bisher keiner (Belgien) oder nur wenige (1/3-tel) der Importeure (Niederlande) noch im Jahr 2018 ein ausreichendes Due Dilligence System nachweisen konnte.
Ein Großteil der nach Belgien und Niederlande importierten Holzprodukte wird wieder exportiert (vgl. Eurostat), vor allem innerhalb Europas. Die Hot Spots des Eintritts in die EU (vgl. Außenhandelstatistiken der EU), sollten von der EU besonders in den Blick genommen werden. Besondere Vorsicht ist auch bei Produkten angebracht in denen die Holzart nicht mehr zu erkennen ist, wie Energieholz oder Platten wie Sperrholz. Wie soll ein Zollbeamter oder eine Kontrollbehörde bei Sperrholz aus China erkennen können, ob sich in der Platte z.B. auch Anteile von gefährdeten Baumarten befinden? Gar nicht.
Problem Falschdeklarationen.
Ein Experte des Thünen Institutes zeigt in einem Interview auf der Webseite "Waldkulturerbe" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf, dass „hin und wieder“ „Falschdeklarationen“ von auf dem Europäischen Markt ankommenden Tropenhölzern vorkommen.
Artikel und Abbildung, Bruckner und Strohmeier, Januar 2021. Für den Inhalt sind die Autoren verantwortlich. Literatur und WCMC Berichte Literaturlisten Holz von Hier oder bei WCMC selbst www.unep-wcmc.org